Benutzungsregeln Mehrzweckhalle (14.06.2021)

Nach langer Pause können wir endlich wieder spielen und trainieren. Damit dies auch möglichst lange so bleibt können wir alle unseren Beitrag leisten. In diesem Sinne nachstehend die aktuell gültigen Benutzungsregeln für die Mehrzweckhalle:

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln 

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich außerhalb des Sportbetriebs hin. 
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. 
  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. 
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt. 
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleidekabinen, etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen bei Benutzung mind. einmal täglich gereinigt. 
  • Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese von den Sportlern oder Übungsleitern gereinigt oder desinfiziert. 
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen, wenn möglich aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. 
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. 
  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten. 

Maßnahmen zur Testung (bei Inzidenzen zwischen 50 und 100) 

  • Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten.
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins. 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. 
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare). 
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände. 
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. 

Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport 

  • Sämtliche Duschen und Umkleiden sind für eine festgelegte, maximale Personenzahl geöffnet. Über die Personenzahl wird durch gesonderte Aushänge an den jeweiligen Umkleiden informiert. 
  • Unsere Indoor-Sportstätten werden nach jeder Trainingseinheit min. 15 Minuten gelüftet.
  • Die Lüftungsanlagen in unseren Hallen sind aktiv und werden durchgehend genutzt. 

In jedem Fall sind die aktuellen Aushänge an der Sporthalle zu beachten.